Beratung für Unternehmer

ZIELFÜHRUNG / STRATEGIE / UMSETZUNG

Honorar und Honorargestaltung

Prinzip der Ausgewogenheit

Honorare folgen dem Prinzip der Ausgewogenheit, dass Honorare regelmäßig dem Wertempfinden des Mandanten wie auch meinem Wertempfinden entsprechen sollten.

In dieser Weise berate ich auch meine Mandanten mit dem Erfolgsrezept und Repertoire, den Preis immer vom Kunden aus zu bilden und agiere schlüssig auch in meiner Honorargestaltung nicht anders.

Ansonsten gilt:
  • Die Erstberatung wie auch die erste Sitzung sind grundsätzlich kostenfrei und dienen der Vertrauensbildung
  • Das Prinzip der Ausgewogenheit bleibt über den gesamten Beratungsprozess erlebbar und kommunizierbar
  • Honorare werden vorab im Rahmen eines Beratungsvertrages je nach Projekt zu einem ausgewogenen Pauschalhonorar vereinbart.
  • Beratungsprojekte beginnt – so dies auch so vereinbart wurde – mit einer Anzahlung, um die Identifikation des Mandanten mit dem Projekt wie auch seine Erwartungshaltung und Ansprüche zu erhöhen.
  • Das End-Honorar wird gegenüber dem Mandanten nach Abschluss der Beratung und erfolgter Abklärung der Zufriedenheit abgerechnet, um die Ausgewogenheit vor allem auch bei der Abrechnung zu bewahren.

Für die Unternehmensberatung wie auch integrierte Coachingleistung gibt es öffentliche Förderprogramme des Bundes, die den zu tragenden Eigenanteil um 50%, 80% und in Ausnahmefällen sogar bis zu 100% kompensieren können – dazu berate und unterstütze ich gern.

Dort wird regelmäßig, weil nicht anders möglich, nach Aufwand in Form von Tagewerken und Stundensätzen abgerechnet, wobei das vorangestellte Prinzip der Ausgewogenheit auch hier die Abrechnung durchziehen muss.

Generell gilt für mich, dass sich die Beratung mehrfach rechnen muss und dies im Übrigen auch unter Einschluss öffentlicher Fördermittel – Beratung ist nach meiner Ansicht eben nicht nur eine Dienstleistung sondern sollte Multiplikator-Effekte zeitigen und dabei u.a. für geeignete Weichenstellungen, Lösungen oder auch selbst erkannter Vermeidung von Irrwegen beitragen und schließlich dem Mandaten wirtschaftlichen wie auch emotional bereichernden Nutzen erbringen.

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